Karl Rinner Preis der Österreichischen Geodätischen Kommission
Zur Förderung von hervorragenden internationalen Präsentationen und Publikationen von jungen österreichischen Wissenschaftlern/Innen verleiht die Österreichische Geodätische Kommission jährlich den Karl Rinner Preis. Mit diesem Preis sollen auch die Verdienste von Prof. Dr. mult. Karl Rinner gewürdigt werden, der die österreichische Geodäsie auf vielfältige Art gefördert und zu großem internationalen Ansehen geführt hat.
Bestimmungen für die Verleihung des Karl Rinner Preises
§ 1
Der Karl Rinner Preis wird von der Österreichischen Geodätischen Kommission jährlich, beginnend mit dem Jahr 2003, verliehen.
§ 2
Die Preisträger/Innen müssen österreichische Staatsbürger sein oder im Beurteilungsjahr in Österreich beschäftigt gewesen sein. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Universitätsstudium.
§ 3
Die Kandidaten/Innen dürfen im Beurteilungsjahr das 37. Lebensjahr nicht vollendet haben.
§ 4
Das Beurteilungskriterium ist die herausragende Qualität einer Präsentation an einer internationalen Tagung oder einer Publikation in einer internationalen Zeitschrift im Fachgebiet Geodäsie. Bei mehrfachen Autoren/Innen ist die Hauptautorenposition entscheidend. Der Beurteilungszeitraum ist jeweils ein Kalenderjahr.
§ 5
Jedes Mitglied der Österreichischen Geodätischen Kommission ist zum Vorschlag von Kandidaten/Innen für die Verleihung des Karl Rinner Preises berechtigt.
Jeder Vorschlag muss enthalten:
a) Kurzer Lebenslauf
b) Bisherige Publikations- und Vortragstätigkeit
c) Begründung mit näherer Beschreibung der Präsentation und Tagung oder der Publikation
§ 6
Die Österreichische Geodätische Kommission wählt aus den Vorschlägen den Preisträger/In aus. Falls die notwendigen Qualitätsbedingungen nicht erfüllt werden können, kann die Preisvergabe auch ausgesetzt werden.
§ 7
Der Karl Rinner Preis besteht aus einem Zertifikat und einem Scheck über € 1.000,–.
§ 8
Die Preissumme wird durch die Österreichische Geodätische Kommission bei Sponsoren eingeworben. Die Sponsoren können im Zertifikat und auf der Homepage der Österreichischen Geodätischen Kommission genannt werden.
§ 9
Der Preis wird dem/der Preisträger/In anlässlich einer Sitzung der Österreichischen Geodätischen Kommission oder einer entsprechenden Veranstaltung gemeinsam durch den Präsidenten der Österreichischen Geodätischen Kommission und durch den Sponsor des Preises überreicht. Der Preisträger/In wird eingeladen, einen öffentlichen Vortrag über das Thema, das die Preisvergabe begründet hat, zu halten.
§ 10
Der/Die Preisträger/In verpflichtet sich, zum Thema, das die Preisvergabe begründet hat, in der Österreichischen Zeitschrift für Vermessung und Geoinformation (VGI) zu publizieren.
§ 11
Über die Verleihung des Preises soll in der VGI berichtet werden.