Bodenbewegungen und Grenzkataster
Die Einführung des Grenzkatasters in Österreich im Jahre 1969 war ein sehr großer Fortschritt für die Sicherung der Rechte an Grund und Boden durch Vermessungstechnologie. In der Zwischenzeit hat sich gezeigt, dass einzelne Fragen zu Liegenschaftsrechten damit nicht endgültig beantwortet werden können. Offen ist, wie mit den Grundstücksgrenzen in Gebieten mit Bodenbewegungen zu verfahren ist. Die zunehmend intensivere Nutzung von Grund und Boden, die höhere Genauigkeit bei der Bestimmung der Festpunkte, sowie vermehrte Informationen bezüglich Bodenbewegungen haben diese Frage jetzt aktuell werden lassen. Eine umfassende Antwort auf diese Frage benötigt verschiedenste Kompetenzen. Neben technischen und naturwissenschaftlichen sind auch rechtliche, besonders zivilrechtliche Fragen, zu beantworten.
Um die Frage: „Wie können Gebiete mit Bodenbewegungen erkannt und abgegrenzt werden?“ beantworten zu können, wurde die Arbeitsgruppe „Bodenbewegungen und Grenzkataster“ in der ÖGK eingesetzt. Diese arbeitete eine Empfehlung für das BM für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft aus, deren Ergebnisse bei der Bodenbewegungsverordnung 2017 berücksichtigt wurden. Diese Verordnung bezieht sich auf den §32 des Vermessungsgesetzes.
Die im Folgenden angeführten Dokumente beinhalten die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Bodenbewegungen und Grenzkataster“