Provisions for awarding the Friedrich Hopfner Medal (in German)

§ 1


Die Friedrich Hopfner-Medaille wird von der Österreichischen Geodätischen Kommission – ÖGK im Abstand von vier Jahren, beginnend mit 1978, verliehen.

§ 2


Die Medaille wird im Regelfall an österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger für hervorragende wissenschaftliche Leistungen auf einem Gebiet verliehen, das in den Aufgabenbereich der Kommission fällt (§ 2 Abs. 2 der Statuten der ÖGK). Das sind insbesondere folgende Belange der Geodäsie:

  • Grundlagenvermessung und Referenzsysteme
  • Zeitsysteme
  • Satellitennavigationsdienste
  • Kataster
  • Ingenieurvermessung
  • Aufnahme und Analyse von topographischen Daten und von Geobasisdaten
  • Modellierung und Veröffentlichung raumbezogener Daten
  • Geodateninfrastruktur


Mitglieder der ÖGK sind von der Verleihung ausgeschlossen.

§ 3


Jedes ordentliche, außerordentliche oder korrespondierende Mitglied der Österreichischen Geodätischen Kommission ist zum Vorschlag von Kandidatinnen/Kandidaten für die Verleihung der Friedrich Hopfner-Medaille berechtigt.
Jeder Vorschlag muss enthalten:
a) einen Lebenslauf der Kandidatin/des Kandidaten
b) eine Beschreibung der Arbeiten, für die die Verleihung der Friedrich Hopfner-Medaille beantragt wird
c) die Namen zweier, nicht der Kommission angehörender Gutachterinnen/Gutachter.

§ 4


Die Österreichische Geodätische Kommission wählt aus den vorgeschlagenen Kandidatinen/Kandidaten den ihr am geeignetsten erscheinenden aus. Erfüllt nach Ansicht der Kommission keiner der vorgeschlagenen Kandidatinnen/Kandidaten die notwendigen Bedingungen, so wird die Friedrich Hopfner-Medaille in dem betreffenden Jahr nicht vergeben; nächste Verleihung erfolgt wieder in vier Jahren.

§ 5


Die Medaille wird dem Preisträger anlässlich einer öffentlichen Sitzung der ÖGK durch deren Präsidentin/Präsidenten überreicht.